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Mietpreisbremse 2026: Alles was Vermieter wissen müssen

Die Mietpreisbremse gilt in über 400 deutschen Gemeinden — und begrenzt die Anfangsmiete bei Neuvermietung auf max. 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Als Vermieter musst du wissen: Wo gilt sie? Was passiert wenn ich drüber liege? Und welche legalen Ausnahmen gibt es?
Mietpreisbremse 2026: Alles was Vermieter wissen müssen

Wo gilt die Mietpreisbremse 2026?

BundeslandGilt die MiPrBr?Anzahl GemeindenBekannte Städte
BerlinJaGesamt-BerlinAlle Berliner Bezirke
BayernJa162 GemeindenMünchen, Nürnberg, Augsburg, Würzburg
Baden-WürttembergJa89 GemeindenStuttgart, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe
NRWJa18 GemeindenKöln, Düsseldorf, Münster, Aachen
HessenJa49 GemeindenFrankfurt, Wiesbaden, Darmstadt
HamburgJaGesamtHamburg Stadt
Sachsen / ThüringenNeinLeipzig, Dresden, Erfurt: FREI
BrandenburgJa31 GemeindenPotsdam, Brandenburg/Havel

Tipp für Kapitalanleger: Leipzig, Dresden und Erfurt gelten NICHT als angespannte Märkte — hier kannst du bei Neuvermietung den vollen Marktpreis verlangen. Ein wichtiger Grund, warum B-Städte in Sachsen/Thüringen für renditeorientierte Anleger besonders attraktiv sind. Leipzig-Guide →

Wo gilt die Mietpreisbremse 2026?

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

Diese Ausnahmen gelten überall (§ 556e BGB):

1. Neubau: Alle Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals vermietet werden, sind vollständig ausgenommen. Bei Neubau gilt keine Begrenzung.

2. Umfassende Modernisierung: Wenn die Wohnung vor Erstvermietung so grundlegend modernisiert wurde, dass sie einem Neubau gleichkommt (Kostenschwelle: ca. 1/3 des Neubaupreises), gilt keine Mietpreisbremse.

3. Vormiete bereits drüber: Hat der Vormieter bereits eine höhere Miete gezahlt, darfst du diese Höhe beibehalten — auch wenn sie über 10% der Vergleichsmiete liegt (aber nicht erhöhen).

4. Möblierung: Ein Möblierungszuschlag kann on top verlegt werden. Richtwert: 5–10% der Kaltmiete für normale Möblierung — aber Vorsicht: zu hohe Zuschläge werden als Umgehungsversuch gewertet.

Sonderfall Berlin: Berlin hatte 2020 zusätzlich den "Mietendeckel" eingeführt — der wurde 2021 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Die normale Mietpreisbremse gilt weiter.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

Was passiert wenn du die Grenze überschreitest?

Rechtliche Konsequenzen bei Verstoß:

Überschreitest du bei Neuvermietung die zulässige Miete und der Mieter rügt dies schriftlich, muss er den Überschreitung-Betrag ab dem Zeitpunkt der Rüge nicht mehr zahlen. Eine Rückforderung für die Vergangenheit ist auf maximal 30 Monate vor der Rüge begrenzt (§ 556g Abs. 2 BGB).

Praxis-Risiko: Mieter rügen die Mietpreisbremse zunehmend — besonders in Berlin und München. Mieterverbände bieten kostenlose Rüge-Prüfung an. Du als Vermieter musst auf Verlangen des Mieters die Vormiete und Modernisierungskosten offenlegen.

Empfehlung: Prüfe vor jeder Neuvermietung in Regionen mit Mietpreisbremse: (1) Aktuellen qualifizierten Mietspiegel, (2) Vormiete dokumentieren, (3) Bei Neubau oder Modernisierung: Ausnahmetatbestand schriftlich sichern. Mehr zur sicheren Vermietung: Wohnung vermieten Guide · Mietrendite optimieren

Was passiert wenn du die Grenze überschreitest?

Wo gilt die Mietpreisbremse? Überblick nach Bundesland

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die die jeweiligen Landesregierungen per Verordnung festlegen. Stand 2026:

BundeslandGilt inBis wann
Bayern162 Gemeinden (u.a. München, Nürnberg)31.12.2025
BerlinGesamtes Stadtgebiet31.05.2025
HamburgGesamtes Stadtgebiet31.08.2026
NRW18 Gemeinden (Bonn, Düsseldorf, Köln)30.06.2025
Baden-Württemberg89 Gemeinden (Stuttgart, Freiburg, Heidelberg)31.01.2027
Hessen49 Gemeinden (Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt)31.12.2025

Ob deine Gemeinde betroffen ist, prüfst du über das jeweilige Landesministerium oder beim Vermieter-Guide. In Gebieten ohne Mietpreisbremse gilt weiterhin die allgemeine Grenze: Miete maximal 20 % über Mietspiegel (Mietwüchergrenze 50 %).

Wo gilt die Mietpreisbremse? Überblick nach Bundesland

Ausnahmen und Sonderfälle der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse klingt strenger als sie ist — denn es gibt zahlreiche gesetzliche Ausnahmen:

Wichtig für Vermieter: Die Mietpreisbremse ist nicht von Amts wegen wirksam. Der Mieter muss aktiv rückfordern und eine schriftliche Rüge aussprechen. Erst dann besteht Rückzahlungspflicht für max. die letzten 2,5 Jahre. Mehr zum Thema: Mietrecht für Vermieter · Wohnung vermieten: vollständiger Guide.

Ausnahmen und Sonderfälle der Mietpreisbremse
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