Nebenkostenabrechnung erstellen: Alles was Vermieter wissen müssen
Pflichtangaben der Nebenkostenabrechnung
| Pflichtangabe | Inhalt | Warum wichtig? |
|---|---|---|
| Abrechnungszeitraum | Anfangs- und Enddatum (i.d.R. 1 Jahr) | Muss mit Mietvertrag übereinstimmen |
| Auflistung aller Kostenpositionen | Jede Nebenkosten-Art einzeln mit Gesamtbetrag | Fehlende Positionen können nicht nachgefodert werden |
| Umlageschlüssel | Wie wird aufgeteilt? (Wohnfläche, Personenanzahl, Wohneinheiten) | Ohne expliziten Schlüssel ist Abrechnung angreifbar |
| Anteil des Mieters | Mieters Anteil nach Umlageschlüssel je Position | Transparenzpflicht gegenüber Mieter |
| Summe der Vorauszahlungen | Was hat der Mieter bereits bezahlt? | Basis für Saldo-Berechnung |
| Saldo (Nachzahlung/Guthaben) | Differenz: Ist-Kosten minus Vorauszahlungen | Der entscheidende Betrag für Mieter |
Was darf umgelegt werden? (§ 2 BetrKV)
- Grundsteuer
- Wasserversorgung
- Entwässerung / Abwasser
- Heizung (verbrauchsabhängig!)
- Warmwasser (verbrauchsabhängig!)
- Aufzug (Strom + Wartung)
- Straßenreinigung / Müll
- Hausreinigung / Hausmeister
- Gartenanlage (Pflege)
- Beleuchtung (Gemeinschaftsflächen)
- Schornsteinreinigung
- Versicherungen (Gebäude, Haftpflicht)
- Gemeinschaftsantenne / Kabel (teils)
- Verwaltungskosten (Hausverwaltung!)
- Instandhaltungsrücklage
- Reparaturkosten
- Leerstandskosten
- Zinsen für Kredite
- Rechtsverfolgungskosten
- Kosten für Mietersuche
- Abschreibungen (AfA)
Wichtig: Die Hausverwaltungsgebühr darf NICHT in die NK-Abrechnung! Das ist ein häufiger Fehler der zur Anfechtung führt.
Fristen und häufige Fehler
Abrechnung stellen: Spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode. Beispiel: Abrechnungsjahr 2024 = Frist bis 31.12.2025. Danach verlierst du das Recht auf Nachzahlungen — Mieter können aber weiterhin Guthaben einfordern.
Einspruchsfrist Mieter: 12 Monate nach Zugang der Abrechnung. Danach kann der Mieter keine Einwände mehr erheben.
Belegeinsicht: Mieter hat Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege — innerhalb angemessener Frist (ca. 2 Wochen) gewähren.
Häufige Fehler die Abrechnungen angreifbar machen:
- Nicht umlagefähige Kosten eingetragen (z.B. Hausverwaltung)
- Falscher oder fehlender Umlageschlüssel
- Abrechnungszeitraum ≠ Vereinbarung im Mietvertrag
- Frist verpasst (→ Nachzahlungsrecht verfallen)
- Heizkosten nicht verbrauchsabhängig (mind. 50% verbrauchsabhängig Pflicht bei Zentralheizung)
Mehr zu Vermietung und Mietrecht: Wohnung vermieten Guide · Hausverwaltung ab wann: Hausverwaltung Kosten
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Häufige Fragen
Wo gilt die Mietpreisbremse 2026?
Die Mietpreisbremse gilt in Bundeslaendern mit entsprechender Landesverordnung: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thueringen. NICHT aktiv in Sachsen (daher Leipzig/Dresden ohne MPB!). Gilt seit 2015, aktuell verlaengert bis Ende 2029.
Was bedeutet Mietpreisbremse fuer Vermieter?
Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf max. 10% ueber der ortsueblichten Vergleichsmiete (Mietspiegel). Ausnahmen: Neubauten nach Oktober 2014, umfassend modernisierte Wohnungen (mind. 1/3 des Neubauwertes investiert), Vormiete bereits ueber der Grenze. Die Kappungsgrenze (max. 20% Erhoehung in 3 Jahren) gilt separat.
Gilt die Mietpreisbremse auch fuer Indexmiete und Staffelmiete?
Ja: Auch Staffel- und Indexmieten duerfen die ortsueblliche Vergleichsmiete + 10% nicht ueberschreiten - jedenfalls nicht bei Vertragsabschluss. Spaetere Anpassungen (Indexanpassung oder Staffelschritte) sind aber zulaessig, auch wenn sie die Grenze ueberschreiten, solange die Ausgangsmiete korrekt war.



