Wohnfläche berechnen: So geht's richtig (WoFläV & DIN 277)
DIN 277 vs. Wohnflächenverordnung (WoFläV) — zwei Normen, ein Streit
Wohnfläche ist nicht gleich Wohnfläche. In Deutschland existieren zwei verschiedene Normen, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können — Differenzen von 10–20 % sind möglich:
| Merkmal | WoFläV (Wohnflächenverordnung) | DIN 277 |
|---|---|---|
| Anwendung | Mietvertrag, Sozialwohnungen, Richtwert BGH | Baugenehmigung, Energieausweis, Maklerexposé |
| Balkon/Terrasse | 25 % der Fläche zählt | 50 % der Fläche zählt (höhere Gesamtfläche) |
| Keller | Zählt nicht | Zählt (wenn beheizbar) |
| Räume < 1 m Deckenhöhe | Zählt nicht | Anteilig |
| Räume 1–2 m | 50 % zählt | Voll |
| Treppen im Raum | Nur Grundfläche unter 1 m zählt nicht | Volle Grundfläche |
Praxistipp für Käufer: Frage beim Makler oder Verkäufer immer nach, welche Norm im Exposé verwendet wurde. Ein 100 qm Objekt nach DIN 277 kann nach WoFläV nur 88 qm haben — das beeinflusst Miethöhe, Kaufpreis und Renditeberechnung erheblich. Mehr zur Renditeberechnung: Nettomietrendite berechnen.
Was zählt zur Wohnfläche — und was nicht?
Die WoFläV ist der maßgebliche Standard im Miet- und Kaufrecht. Diese Übersicht zeigt, wie einzelne Flächen angerechnet werden:
| Bereich | Anrechnung (WoFläV) | Hinweis |
|---|---|---|
| Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad | 100 % | Standardräume, vollständig |
| Balkon, Terrasse, Loggia | 25 % (bis 50 % möglich) | Bei guten Lagen häufig 50 % per Vereinbarung |
| Flächen mit Deckhöhe 1–2 m | 50 % | Mansarden, Dachschrägen |
| Flächen < 1 m Deckhöhe | 0 % | Zählt nicht |
| Keller, Abstellräume (außerhalb Wohnung) | 0 % | Zählt nicht zur Wohnfläche |
| Garage, Stellplatz | 0 % | Separater Wert, nicht Wohnfläche |
| Wintergarten (unbeheizt) | 25–50 % | Abhängig von Verglasung und Heizung |
| Gemeinschaftsflächen (Flur, Treppenhaus) | 0 % | Gehören zum Gemeinschaftseigentum |
Wichtig beim Kauf: Abweichungen von bis zu 10 % zwischen angegebener und tatsächlicher Wohnfläche sind rechtlich toleriert (BGH-Urteil). Bei mehr als 10 % Abweichung hast du als Käufer Mängelrechte. Immer ausmessen oder ein Aufmaß vom Sachverständigen anfertigen lassen. Zur Kaufprüfung: 50-Punkte-Kaufcheckliste.
Wohnfläche selbst berechnen — Schritt für Schritt
Mit einem Maßband und dieser Anleitung kannst du die Wohnfläche selbst prüfen — wichtig vor dem Kauf oder bei Mietstreitigkeiten:
Vom Makler oder Bauamt den Grundriss anfordern. Alternativ: jeden Raum einzeln ausmessen (Länge × Breite = Fläche). Nischen, Erker und Dachschrägen separat messen.
Messe die Höhe an jeder Wand. Markiere Zonen < 1 m (0 %), 1–2 m (50 %) und > 2 m (100 %). Berechne die Fläche jeder Zone separat.
Balkonfläche messen und mit 25 % (oder 50 %, wenn im Kaufvertrag so vereinbart) zur Wohnfläche addieren.
Addiere alle Flächen und vergleiche mit der Angabe im Exposé oder Mietvertrag. Abweichung > 10 %? Sachverständigen beauftragen oder Preisverhandlung starten.
| Abweichung | Rechtslage | Empfehlung |
|---|---|---|
| < 5 % | Toleranzbereich, keine Ansprüche | Akzeptieren oder Preis neu verhandeln |
| 5–10 % | Grauzone — hängt von Einzelfall ab | Sachverständigenprüfung empfohlen |
| > 10 % | Mängelrecht nach BGH, Minderung möglich | Anwalt, Neubewertung, Preisreduzierung verlangen |
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Häufige Fragen
Wie berechnet man die Wohnfläche nach WoFläV?
Addiere alle Raumflächen (Länge x Breite) mit voller Anrechnung. Dachschrägen unter 1 m werden nicht gezählt, zwischen 1–2 m zu 50 %. Balkone zählen zu 25 %, Keller gar nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche?
Wohnfläche (WoFläV) umfasst nur Wohnräume. Nutzfläche (DIN 277) ist breiter: enthält auch Keller, Technikräume und teilweise Garagen. Ein Objekt hat damit nach DIN 277 meist mehr Fläche als nach WoFläV.
Darf der Verkäufer eine falsche Wohnfläche angeben?
Nein. Weicht die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % von der angegebenen ab, liegt ein Sachmangel vor. Du kannst Kaufpreisminderung oder Rücktritt verlangen. Lass die Fläche vor dem Kauf von einem Sachverständigen prüfen.



